Kosten

Als approbierte Psychotherapeutin außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung berechne ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit einem Steigerungsfaktor von 3,1.  Aktuell liegt der Satz für eine 50-minütige therapeutische Sitzung bei 135,53€.

Privat Versicherte

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In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen erstattet. Aufgrund des 3,1 fachen Steigerungssatzes könnte eine privat zu begleichende Differenz entstehen.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eine Psychotherapie übernimmt und welche Antragsformulare auszufüllen sind.

Selbstzahler

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Auch für Selbstzahler fallen für 50 min. Psychotherapie (inkl. Erstgespräch und Probatorik) Kosten auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten an.


Da ich derzeit noch keine Kassenzulassung habe, kann ich nicht mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Sollten Sie nach längerer Suche keinen kassenzugelassenen Kollegen für einen Therapieplatz finden, können Sie den (zunehmend schwerer gemachten) Weg über die Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse probieren. Informationen dazu finden Sie u.a. in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung.

Polizisten

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Die Heilfürsorge der Polizei Schleswig-Holstein übernimmt die Kosten in Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, s. „Polizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Soldaten

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Soldatinnen und Soldaten können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Details zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel:“Behandlung von Soldaten in Privatpraxen.

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Wichtig: Zum ersten Termin muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/2018) vorliegen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird über den Truppenarzt ein Behandlungsausweis über 25 Stunden gestellt.

Für vereinbarte psychotherapeutische Termine, die nicht wahrgenommen werden und nicht 48 Stunden zuvor abgesagt wurden, wird eine Ausfallgebühr von 50,-€ / Stunde berechnet (Ausfallhonorar).

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